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BFH Beschluss v. - IV R 32/97

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) werden als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger war im Streitjahr (1994) bei der A-GmbH in X und die Klägerin als Teilzeitkraft bei der B-Bank in Y angestellt. Nebenberuflich betrieb die Klägerin eine Rechtsanwaltspraxis. Sie veranschlagt den Zeitaufwand auf 15 Stunden pro Woche. Sie erzielte daraus -- mit drei Umsätzen -- Einnahmen in Höhe von 11 815 DM netto (Vorjahr: 8995 DM; Umsatz: 1995 11 535 DM; 1996 28 718 DM).

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 1998 S. 871
CAAAB-39768

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