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BFH Urteil v. - IX R 51/96

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist Eigentümerin eines Einfamilienhauses. Im Streitjahr 1991 vermietete sie im -- über eine Wendeltreppe zu erreichenden, vom Wohnbereich im Erdgeschoß nicht baulich abgeschlossenen -- Obergeschoß dieses Hauses an Frau X zu einer Monatsmiete von 400 DM ein Schlafzimmer, ein Wohnzimmer sowie Küche, Korridor und Toilette und Bad.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1998 S. 848
QAAAB-39785

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