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BFH Beschluss v. - V B 153/97

I. Der Antragsteller und Beschwerdeführer (Kläger) meldete am 7. April 1992 bei der Gemeinde L eine Ausbeinertätigkeit als Gewerbebetrieb an. Dem Beklagten (Finanzamt -- FA --) teilte er die Eröffnung seines Unternehmens auf einem von ihm unterschriebenen Betriebseröffnungsfragebogen mit und gab für das zweite und dritte Quartal 1992 Umsatzsteuervoranmeldungen ab. Zum 30. April 1993 stellte er den Gewerbebetrieb wieder ein.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1998 S. 1380
SAAAB-39809

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