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BFH Beschluss v. - VIII B 13/97

I. Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) ist eine GmbH & Co. KG. Kommanditisten waren S und seine beiden Töchter. Auf diese sollte nach dem Gesellschaftsvertrag der Kommanditanteil des S im Falle seines Todes je zur Hälfte übergehen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1998 S. 1127
JAAAB-39877

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