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BFH Beschluss v. - X B 175/97

I. In dem beim Antragsgegner und Beschwerdegegner (Finanzamt -- FA --) anhängigen Einspruchsverfahren streiten die Beteiligten darum, ob der Antragsteller und Beschwerdeführer (Beschwerdeführer) im Streitjahr 1992 aus dem Verkauf von Immobilien einen (diesem Veranlagungszeitraum zuzuordnenden, laufenden) gewerblichen Gewinn erzielt hat.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1998 S. 1346
ZAAAB-39957

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