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BFH Beschluss v. - XI B 108/97

I. Streitig ist, ob eine der Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) im Streitjahr 1993 zugeflossene Abfindung mit einem ermäßigten Steuersatz zu besteuern ist.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1998 S. 1082
IAAAB-39980

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