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BFH Beschluss v. - XI B 62/97

I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger), ein Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, wurde am 19. September 1983 fristlos aus einer Sozietät ausgeschlossen, die den Gewinn nach §4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ermittelte.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1998 S. 1351
RAAAB-39990

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