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BFH Urteil v. - XI R 48/95

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Zahnarzt. Er betreibt seit 1978 eine Praxis in angemieteten Räumen. Er ermittelt seit 1988 seinen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1998 S. 1214
JAAAB-40002

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