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BFH Urteil v. - IV R 198/81

Streitig ist, ob die Klägerin und Revisionsbeklagte (im folgenden Klägerin), das Autohaus xy KG, bei der Veräußerung eines Betriebsgrundstückes an ihren Komplementär, den Kläger und Revisionsbeklagten (im folgenden Kläger), einen Entnahmegewinn erzielt hat.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1986 S. 77
BAAAB-40103

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