Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - VIII R 294/81

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) betreiben seit 1971 eine Tanzschule in A in Form einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GdbR). Sie geben selbst Tanzunterricht und betreuen auch die Turniertänzer eines Tanzclubs. Daneben verkauften die Kläger auch im Streitjahr Getränke und Schallplatten an die Kursteilnehmer und die Mitglieder des Tanzclubs.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BFH/NV 1986 S. 79
CAAAB-40133

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank