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BFH Urteil v. - VI R 188/79

Die Klägerin überließ bei ihr beschäftigten Arbeitnehmern Wohnungen zur Miete. Diese Wohnungen waren in zwei Fällen von einem dritten Vermieter angemietet worden, in den anderen Fällen lagen sie in Mietwohngebäuden, die der Klägerin gehörten und in denen noch andere Mieter der Klägerin wohnten.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 1985 S. 54
ZAAAB-40160

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