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BFH Beschluss v. - X B 59/04

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; EStG § 7g

Klärungsbedarf hinsichtlich der Frage, ob der Gewinn aus der Auflösung einer Ansparrücklage dem laufenden oder dem Betriebsveräußerungsgewinn zuzurechnen ist; Auslegung einer prozessualen Willenserklärung

Fundstelle(n):
BFH/NV 2005 S. 209
BFH/NV 2005 S. 209 Nr. 2
VAAAB-40225

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