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BFH Urteil v. - II R 33/03

Gesetze: GrEStG § 8 Abs. 1, § 9; GenG §§ 73, 91

Bei übertragender Umwandlung einer PGH in eine e.G. bestimmt sich die Bemessungsgrundlage für die GrESt nach dem Gesamtaufwand der e.G.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2005 S. 241
BFH/NV 2005 S. 241 Nr. 2
HFR 2005 S. 338
XAAAB-40246

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