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BFH Beschluss v. - VI R 26/02

Gesetze: FGO § 155; ZPO § 240

Unterbrechung eines gerichtlichen Verfahrens durch ein Insolvenzverfahren; Löschung in Registern steht späteren Fortsetzung des Verfahrens nicht entgegen

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2005 S. 237
BFH/NV 2005 S. 237 Nr. 2
LAAAB-40263

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