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Rechnungsangaben im Interbanken-Zahlungsverkehr
Bezug: BStBl 2004 I S. 258
Bezug: BStBl 2004 I S. 739
Nach Abstimmung auf Bund-Länder Ebene hat das BMF den Kreditinstituten folgende Erleichterungen bei der Erstellung von Rechnungen im Interbanken-Zahlungsverkehr ermöglicht:
Angabe der Steuernummer oder der Umsatzsteuer – Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers
Im Rahmen des grenzüberschreitenden oder des nationalen Interbanken – Zahlungsverkehrs wird die Angabe der Steuernummer bzw. der Umsatzsteuer – Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers in der Rechnung durch die Verwendung der Bankleitzahl des Kreditinstituts ersetzt, wenn die Rechnung über Zahlungssysteme erstellt wird, die eine vollautomatische Abwicklung gewährleisten. Über die Verwendung der internationalen Bankleitzahl („BIC” oder „Bank Identification Code”) oder der nationalen Bankleitzahl des Kreditinstituts ist eine zweifelsfreie Identifizierung des leistenden Unternehmers gewährleistet.
Angabe einer fortlaufenden Nummer (Rechnungsnummer)
Im Interbanken – Zahlungsverkehr ist es bei Verwendung des DTAUS – Formats (für den nationalen Interbanken – Zahlungsverkehr) und des SWIFT – Formats (für den grenzüberschreitenden Interbanken – Zahlungsverkehr) hinsichtlich der Angabe der fortlaufenden Nummer in der Re...