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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - VII 16/01 EFG 2005 S. 158

Gesetze: KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9, AO § 52 Abs. 1, AO § 52 Abs. 2

Gemeinnützigkeit einer Glaubensgemeinschaft

Leitsatz

Die Beschränkung einer Glaubensgemeinschaft auf Personen bestimmter Rassen steht einer Gemeinnützigkeit entgegen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStRE 2005 S. 543 Nr. 9
EFG 2005 S. 158
EFG 2005 S. 158 Nr. 3
WAAAB-40456

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