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BFH Urteil v. - V R 18/02 BStBl 2005 II S. 227

Gesetze: UStG 1991/1993 § 4 Nr. 14Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. cSGB V SGB V § 124 Abs. 2SGB V § 92

Steuerbefreiung der Umsätze aus heilberuflicher Tätigkeit

Leitsatz

1. Die Steuerbefreiung der Umsätze aus heilberuflicher Tätigkeit i.S. von § 4 Nr. 14 UStG setzt (richtlinienkonform) voraus, dass es sich um ärztliche oder arztähnliche Leistungen handeln muss, und dass diese von Personen erbracht werden, die die erforderlichen beruflichen Befähigungsnachweise besitzen.

2. Das Fehlen einer berufsrechtlichen Regelung ist für sich allein kein Hinderungsgrund für die Befreiung.

3. Vom Vorliegen eines beruflichen Befähigungsnachweises für eine ärztliche oder arztähnliche Leistung ist grundsätzlich auszugehen bei Zulassung des jeweiligen Unternehmers bzw. der regelmäßigen Zulassung seiner Berufsgruppe gemäß § 124 Abs. 2 SGB V durch die zuständigen Stellen der gesetzlichen Krankenkassen.

4. Indiz für das Vorliegen eines entsprechenden beruflichen Befähigungsnachweises ist ferner die Aufnahme von Leistungen der betreffenden Art in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen (§ 92 SGB V).

Fundstelle(n):
BStBl 2005 II Seite 227
BB 2005 S. 35 Nr. 1
BFH/NV 2005 S. 313
BFH/NV 2005 S. 313 Nr. 2
BStBl II 2005 S. 227 Nr. 6
DB 2004 S. 2794 Nr. 52
DStRE 2005 S. 101 Nr. 2
HFR 2005 S. 257
INF 2005 S. 51 Nr. 2
KÖSDI 2005 S. 14473 Nr. 1
NWB-Eilnachricht Nr. 48/2006 S. 4068
StB 2005 S. 43 Nr. 2
SAAAB-40534

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