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Finanzministerium NRW

Gesetz zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften (Richtlinien-Umsetzungsgesetz – EURLUmsG)

Der Bundesrat hat am dem vom Bundestag am beschlossenen Gesetz zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften (Richtlinien-Umsetzungsgesetz – EURLUmsG) zugestimmt. Damit steht dem Inkrafttreten der Gesetzesänderungen nichts mehr im Wege. Nachfolgend werden die Schwerpunkte des Gesetzes im Überblick dargestellt sowie die für die Beratungspraxis wichtigsten relevanten Änderungen im Einzelnen beleuchtet.

Mit dem Gesetz werden zahlreiche europäische Richtlinien zum in nationales Recht umgesetzt und nationale Rechtsvorschriften an die europarechtliche Entwicklung angepasst. Daneben enthält das Gesetz Änderungen zur Umsetzung der Rechtsprechung von EuGH und BFH. Das Gesetz dient darüber hinaus als „Omnibus-Gesetz” als Plattform für diverse Restanten aus vergangenen Gesetzesvorhaben. Es ist außerdem im Verlaufe des Gesetzgebungsverfahrens gewissermaßen zum „Steueränderungsgesetz 2004” mutiert.

Im Einzelnen enthält der Gesetzesentwurf die folgenden wesentlichen Maßnahmen:

I. Im Bereich der Ertragssteuern:

1. Einkommensteuer

a. Grundsätzliche Verteilung von Vorauszahlungen bei langfristigen Nutz...

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