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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 13 K 482/02

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2a, EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 63 Abs. 1 Nr. 1

Berufsausbildung (hier: Studium) trotz Vollzeiterwerbstätigkeit

Leitsatz

Hat sich ein Kind an einer Universität als Student/Studentin immatrikuliert, so befindet es sich in Berufsausbildung, auch wenn es das Studium wegen der Aufnahme einer Vollzeiterwerbstätigkeit tatsächlich nicht betreibt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStRE 2005 S. 83 Nr. 2
QAAAB-40779

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