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BFH Beschluss v. - IV S 11/03

Gesetze: FGO §§ 62a, 135, 155; ZPO § 321a

Kein Vertretungszwang für die Erhebung einer Gegenvorstellung; keine Gebührenfreiheit für die Zurückweisung der Gegenvorstellung

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2005 S. 366
BFH/NV 2005 S. 366 Nr. 3
HAAAB-41190

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