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Finanzministerium Schleswig-Holstein - VI 316 - S 2532 - 354/355

Vordrucke zur Abgabe der Einkommensteuererklärungen 2004 für unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtige Personen

Für den Veranlagungszeitraum 2004 werden im Wesentlichen die gleichen Vordrucke wie für das Vorjahr verwendet. Die Erstausstattung der Finanzämter mit den Einkommensteuererklärungsvordrucken wird im Dezember 2004 erfolgen.

Ab dem Veranlagungszeitraum 2004 wird erstmals die „Vereinfachte Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer” (Vordruck ESt 1 V) eingeführt. Siehe hierzu  VI 315 – S 2532 – 350. Der Personenkreis, der die vereinfachte Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer 2004 verwenden kann, ergibt sich aus dem hierzu aufgelegten Merkblatt (Vordruck ESt 1 V Anl).

Die Auflage der bisherigen „Anlage VA” ist auf Grund der Neuregelung des Verlustabzugs durch Art. 1 des Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz vom (BStBl 2004 I S. 14) ab dem Veranlagungszeitraum 2004 nicht mehr erforderlich.

Gegenüber den Vordrucken für das Vorjahr sind folgende Änderungen bzw. Ergänzungen zu verzeichnen:

ESt 1

Die öffentliche Aufforderung wurde auf den Veranlagungs-/Feststellungszeitraum 2004 fortgeschrieben und an die aktuelle Rechtslage angepasst.

ESt 1 A

S...

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