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Vorläufige Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags im Hinblick auf anhängige Musterverfahren (§ 165 Abs. 1 AO);
Verfassungsmäßigkeit des Gewerbesteuergesetzes
Bezug:
Mit Verfügung vom ist mitgeteilt worden, dass dem Bundesverfassungsgericht unter Az. 1 BvL 2/04 erneut die Frage vorgelegt worden ist, ob die Vorschriften über die Gewerbeertragsteuer mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
Entsprechende Einsprüche konnten nach § 363 AO ruhen, Aussetzung der Vollziehung war nicht zu gewähren.
Ferner ist zur Zeit zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Gewerbesteuerpflicht kraft Rechtsform beim Bundesfinanzhof das Revisionsverfahren I R 76/03 gegen das (EFG 2003 S. 1722) anhängig.
Mit IV A/- (BStBl 2004 I S. 915) ist die vorläufige Festsetzung der Gewerbesteuermessbeträge im Hinblick auf anhängige Verfahren umgesetzt worden:
„Im Hinblick auf vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Bundesfinanzhof anhängige Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit des Gewerbesteuergesetzes sind Festsetzungen des Gewerbesteuermessbetrags in vollem Umfang für vorläufig zu erklären.
In die Gewerbesteuermessbescheide ist folgender Erläuterungstext aufzunehmen:
„Die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags ist im Hinblick auf vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Bundesfinanzhof anhängige Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit des Gewerbesteuergesetzes in vollem Umfang vorläufig. D...