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BFH Beschluss v. - VIII B 76/04

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nrn. 1, 2; EStG § 64

Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Fortbildung des Rechts (hier: keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Obhutsprinzips)

Fundstelle(n):
BFH/NV 2005 S. 337
BFH/NV 2005 S. 337 Nr. 3
YAAAB-41488

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