Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BMF - IV A 4 -S 0062 - 4/04 BStBl 2005 I S. 3

Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Anwendungserlass zur Abgabenordnung vom (BStBl 1998 I S. 630), der zuletzt durch das (BStBl 2004 I S. 31) geändert worden ist, mit sofortiger Wirkung wie folgt geändert:

  1. Die Regelung zu § 30 wird wie folgt geändert:

    1. Der Regelung wird folgende Inhaltsübersicht vorangestellt:

      Tabelle in neuem Fenster öffnen
      Inhaltsübersicht
      1.
      Gegenstand des Steuergeheimnisses
      2.
      Verpflichteter Personenkreis
      3.
      Befugnis zur Offenbarung
      4.
      Offenbarung zur Durchführung eines steuerlichen Verfahrens (§ 30 Abs. 4 Nr. 1)
      5.
      Gesetzlich zugelassene Offenbarung (§ 30 Abs. 4 Nr. 2)
      6.
      Offenbarung mit Zustimmung des Betroffenen (§ 30 Abs. 4 Nr. 3)
      7.
      Offenbarung zur Durchführung eines außersteuerlichen Strafverfahrens (§ 30 Abs. 4 Nr. 4)
      8.
      Offenbarung aus zwingendem öffentlichen Interesse (§ 30 Abs. 4 Nr. 5)
      9.
      Offenbarung vorsätzlich falscher Angaben (§ 30 Abs. 5)”
    2. In Nummer 5 wird die Angabe „§ 77 Abs. 3 des Ausländergesetzes” durch die Angabe „§ 88 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes” ersetzt.

    3. In Nummer 8.1 wird Satz 4 wie folgt gefasst:

      „So können die Gewerbebehörden für Zwecke eines Gewerbeuntersagungsverfahrens über die Verletzung steuerlicher Pflichten unterrichtet werden, die mit der Ausübung des Gewerbes, das untersagt werden s...

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank