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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 1 K 1090/02 EFG 2005 S. 724

Gesetze: GrEStG § 16 Abs. 1 Nr. 1

Aufhebung/Nichtfestsetzung der Grunderwerbsteuer wegen Aufhebung eines Grundstückskaufvertrages

Leitsatz

Eine Begünstigung nach § 16 GrEStG ist ausgeschlossen, wenn trotz rechtlicher Aufhebung der ursprüngliche Käufer rein tatsächlich eine Stellung behält, die es ihm bei Weiterveräußerung an einen Dritten ermöglicht, wie ein Zwischenhändler aufzutreten und damit im Ergebnis selbst wie ein Veräußerer das Grundstück an eine Dritten zu verkaufen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 724
EFG 2005 S. 724 Nr. 9
FAAAB-41652

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