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Finanzgericht Berlin Beschluss v. - 7 B 7460/04 EFG 2005 S. 743 Nr. 9

Gesetze: FGO § 69 Abs. 2, FGO § 69 Abs. 3, UStG § 15a, UStG § 27 Abs. 8

Berichtigung von Vorsteuerbeträgen nach § 27 Abs. 8 UStG

Leitsatz

An der Rechtmäßigkeit der Regelung des § 27 Abs. 8 UStG in Verbindung mit § 15a UStG n. F. bestehen keine ernstlichen Zweifel.

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 743 Nr. 9
TAAAB-41656

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