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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - III 229/02

Gesetze: EStG § 4 Abs. 1, EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 15a, EStG § 16 Abs. 4

Keine Nachversteuerung eines durch Entnahmen negativ gewordenen Kapitalkontos

Leitsatz

1. Ein Gesellschafterkonto verwandelt sich im Zweifel in ein Kapitalkonto, wenn es durch Entnahmen einen Schuldsaldo aufweist.

2. Für die Nachversteuerung eines durch Entnahmen negativ gewordenen Kapitalkontos ist kein Raum.

Fundstelle(n):
WAAAB-41668

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