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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - III 249/03

Gesetze: EStG § 9, EStG § 17, EStG § 19, EStG § 20

Bürgschaftsaufwendungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers

Leitsatz

Im Zweifel haftet der Gesellschafter-Geschäftsführer auf eine Bürgschaft als Gesellschafter. Hinsichtlich hiervon abweichender Umstände trifft ihn die Beweislast.

Fundstelle(n):
GAAAB-41669

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