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FG München Beschluss v. - 15 V 2275/04

Gesetze: EigZulG § 6, EigZulG § 11 Abs. 3 S. 1, EigZulG § 11 Abs. 6 S. 4, EigZulG § 14, AO § 37 Abs. 2, BGB § 818 Abs. 3

Eigenheimzulage

Objektverbrauch

Leitsatz

Tritt für einen Ehemann mit Wegfall der Zusammenveranlagungsvoraussetzungen in der ersten Ehe wegen Förderung eines im Miteigentum stehenden Objekts Objektverbrauch ein, entfällt nach Wegfall der Zusammenveranlagungsvoraussetzungen in der zweiten Ehe seine Förderberechtigung für ein zweites Förderobjekt auch dann in vollem Umfang, wenn er von seiner zweiten Ehefrau deren Miteigentumsanteil an dem zweiten Förderobjekt hinzuerwirbt.

Fundstelle(n):
EAAAB-41687

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