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OFD Nürnberg - S 7000 - 15/St 43

Änderungen durch das „Gesetz zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften (Richtlinien-Umsetzungsgesetz – EURLUmsG)”

Der Bundestag hat am das „Gesetz zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften (Richtlinien-Umsetzungsgesetz – EURLUmsG)” beschlossen. Der Bundesrat hat dem Gesetz am zugestimmt. Das EURLUmsG vom ist im BGBl 2004 I S. 3310, 3318 veröffentlicht.

Zur vorläufigen Information veröffentlicht die OFD eine Zusammenstellung der beschlossenen Änderungen zur Umsatzsteuer mit Gesetzesbegründungen.

Wesentliche Änderungen sind:

1. Neuregelung des Ortes der Lieferung von Gas und Elektrizität (insbes. § 3g UStG) sowie für bestimmte, damit zusammenhängende sonstige Leistungen (§ 3a Abs. 4 Nr. 15 UStG)

Bei Lieferungen an Wiederverkäufer gilt danach das Empfängerortprinzip, während bei anderen Abnehmern (insbesondere Verbrauchern) grundsätzlich auf den Ort des tatsächlichen Verbrauchs bzw. der tatsächlichen Nutzung abzustellen ist.

Für Lieferungen von Gas und Elektrizität eines im Ausland ansässigen Unternehmers geht die Steuerschuld auf den inländischen Leistungsempfänger über, sofern er Unternehmer ist (§ 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 5, Abs. 2 Satz 1 UStG n.F.).

2. Neuregelung der Bemessungsgrundlage für sonstige Leistungen gem. § 3 Abs. 9a Nr. 1 und Nr. 2 (§ 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 UStG)

Der Begriff „Kosten” wird du...

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