Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - IX R 30/03 BStBl 2005 II S. 386

Gesetze: EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1EStG a.F. § 21 Abs. 2 Satz 2 (= § 21 Abs. 2 EStG n.F.)

Einkünfteerzielungsabsicht bei verbilligter Vermietung einer Wohnung

Leitsatz

1. Wird eine Wohnung verbilligt vermietet und kommt es deswegen zu einer Aufteilung der Nutzungsüberlassung in einen entgeltlichen und in einen unentgeltlichen Teil, so muss die Einkünfteerzielungsabsicht in Bezug auf den entgeltlichen Teil geprüft werden, wenn die typisierende Annahme nicht gerechtfertigt ist, dass eine langfristige Vermietung in der Regel letztlich zu positiven Einkünften führt.

2. Ein solcher Ausnahmefall liegt vor, wenn bei einer Wohnung in einem aufwendig gestalteten oder ausgestatteten Wohngebäude die am Wohnungsmarkt erzielbare Miete den besonderen Wohnwert offensichtlich nicht angemessen widerspiegelt. Ob ein Gebäude besonders gestaltet oder ausgestattet ist, richtet sich nach denselben Kriterien, die für den Ansatz der Kostenmiete bei selbstgenutztem Wohnraum entwickelt worden sind (Hinweis auf das , BFHE 174, 51, BStBl II 1995, 98).

Fundstelle(n):
BStBl 2005 II Seite 386
BB 2005 S. 313 Nr. 6
BB 2005 S. 422 Nr. 8
BFH/NV 2005 S. 426
BFH/NV 2005 S. 426 Nr. 3
BStBl II 2005 S. 386 Nr. 10
DStR 2005 S. 234 Nr. 6
DStRE 2005 S. 240 Nr. 4
FR 2005 S. 432 Nr. 8
HFR 2005 S. 232
INF 2005 S. 124 Nr. 4
KÖSDI 2005 S. 14548 Nr. 3
NJW 2005 S. 3168 Nr. 43
NWB-Eilnachricht Nr. 32/2006 S. 2683
StB 2005 S. 82 Nr. 3
VAAAB-42221

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank