Einkünfteerzielungsabsicht bei verbilligter Vermietung einer Wohnung
Leitsatz
1. Wird eine Wohnung verbilligt vermietet und kommt es deswegen zu einer Aufteilung der Nutzungsüberlassung in einen entgeltlichen und in einen unentgeltlichen Teil, so muss die Einkünfteerzielungsabsicht in Bezug auf den entgeltlichen Teil geprüft werden, wenn die typisierende Annahme nicht gerechtfertigt ist, dass eine langfristige Vermietung in der Regel letztlich zu positiven Einkünften führt.
2. Ein solcher Ausnahmefall liegt vor, wenn bei einer Wohnung in einem aufwendig gestalteten oder ausgestatteten Wohngebäude die am Wohnungsmarkt erzielbare Miete den besonderen Wohnwert offensichtlich nicht angemessen widerspiegelt. Ob ein Gebäude besonders gestaltet oder ausgestattet ist, richtet sich nach denselben Kriterien, die für den Ansatz der Kostenmiete bei selbstgenutztem Wohnraum entwickelt worden sind (Hinweis auf das , BFHE 174, 51, BStBl II 1995, 98).
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Fundstelle(n): BStBl 2005 II Seite 386 BB 2005 S. 313 Nr. 6 BB 2005 S. 422 Nr. 8 BFH/NV 2005 S. 426 BFH/NV 2005 S. 426 Nr. 3 BStBl II 2005 S. 386 Nr. 10 DStR 2005 S. 234 Nr. 6 DStRE 2005 S. 240 Nr. 4 FR 2005 S. 432 Nr. 8 HFR 2005 S. 232 INF 2005 S. 124 Nr. 4 KÖSDI 2005 S. 14548 Nr. 3 NJW 2005 S. 3168 Nr. 43 NWB-Eilnachricht Nr. 32/2006 S. 2683 StB 2005 S. 82 Nr. 3 VAAAB-42221