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Finanzgericht Hamburg  v. - III 247/03

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4

Vollzeiterwerbstätigkeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten des Kindes

Leitsatz

Übergangszeiten ergeben sich als vom Kind nicht zu vermeidende Zwangspausen in denen es sich typischerweise in einer Unterhaltssituation befindet, die der während der Ausbildung entspricht. Eine solche typische Unterhaltsituation ist jedoch dann nicht gegeben, wenn das Kind zwischen zwei Ausbildungsabschnitten einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgeht und daher in dieser Zeit kein Kindergeldanspruch besteht. Einkünfte und Bezüge des Kindes, die auf die Kürzungsmonate entfallen, bleiben außer Ansatz.

Fundstelle(n):
HAAAB-42269

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