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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - V 58/00

Gesetze: EStG 1990 § 20 Abs. 1 Nr. 4EStG 1990 § 20 Abs. 1 Nr. 7

Voraussetzungen für die Annahme von Zinseinkünften

Leitsatz

1. Zur Abgrenzung von Zinseinkünften von Kapitalrückzahlungen

2. Zur Abgrenzung von Zinseinkünften und Einkünften aus einer stillen Beteiligung an einem Handelsgewerbe

Fundstelle(n):
ZAAAB-42289

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