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OFD Stuttgart - S 2312 A - 151 - St 31

Vordrucke für die Abgabe der Einkommensteuer-Erklärung 2004

I. Bundeseinheitliche Vordrucke

Allgemeines

Entsprechend dem Beschluss der Referatsleiter Organisation wurde nunmehr auf jeder Vordruckseite ein Feld für die Eintragung der Steuernummer vorgesehen.

1 ESt 1 A

Aufgrund der Absenkung des Sparer-Freibetrages durch Art. 9 Nr. 19 des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 vom (BGBl 2003 I S. 3076, BStBl 2004 I S. 69) wurden die in Zeile 32 ausgewiesenen Beträge angepasst.

Im Hinblick auf die Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse und der daraus resultierenden Aufhebung von § 3 Nr. 39 EStG durch Art. 8 Nr. 3 des Zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom (BGBl 2002 I S. 4621, BStBl 2003 I S. 3) konnte die bisherige Zeile 38 entfallen.

Zeile 47 (neu) wurde dergestalt ergänzt, dass der bei getrennter Veranlagung zu berücksichtigende Anteil an der Steuerermäßigung nach § 35a EStG als Prozentsatz bereits im Vordruck angegeben werden kann.

Die durch Art. 9 Nr. 13 des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 vom (a.a.O.) bei der Berücksichtigung bestimmter Versicherungsbeiträge eingeführte Begrenzung (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b Satz 2 EStG) erforderte die Aufteilung der Abfrage zu Lebensversicherungsbeiträgen (bisher ...

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