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Grundstücksgemeinschaften;
Zurechnung von
Mieteinkünften bei Wohnungsüberlassungen an einen
Miteigentümer
Mit seinen Urteilen vom , IX R 49/02, BStBl 2004 II S. 929 und IX R 42/01, NV, hat der BFH entschieden, dass bei der entgeltlichen Überlassung einer Wohnung an einen Miteigentümer durch die Grundstücksgemeinschaft das Mietverhältnis mit den anderen Miteigentümern anzuerkennen sei und diese entsprechend ihren ideellen Miteigentumsanteilen anteilig Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen, wenn der anmietende Miteigentümer das gemeinschaftliche Wohnhaus insgesamt über seinen Miteigentumsanteil hinaus nutze. Die Vermietung an den Ehegatten eines Miteigentümers und die gemeinschaftliche Nutzung durch die Eheleute ist als Selbstnutzung durch den Miteigentümer anzusehen (, NV).
Die bisherige Rechtsauffassung zur Zurechnung von Mieteinkünften bei Wohnungsüberlassung an einen Miteigentümer und gleichzeitige Vermietung von Teilen des Gebäudes ist daher überholt. Die Selbstnutzung eines Teils eines Gebäudes durch einen Miteigentümer führt nicht mehr zum vorrangigen Verbrauch seines Miteigentumsanteils.
Übersteigt bei einer entgeltlichen Überlassung die überlassene Fläche den Miteigentumsanteil, ist hinsichtlich des ü...