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BFH Urteil v. - III R 40/03 BStBl 2005 II S. 326

Gesetze: EigZulG § 9 Abs. 5 Satz 2

Haushaltszugehörigkeit eines Kindes

Leitsatz

Die Haushaltszugehörigkeit eines Kindes als Voraussetzung für die Kinderzulage liegt nur vor, wenn der Aufenthalt des Kindes im Haushalt des Anspruchsberechtigten die Dauer üblicher Besuche in den Ferien oder im Urlaub überschreitet. Eine den Besuchscharakter überschreitende Dauer ist regelmäßig anzunehmen, wenn der Aufenthalt im Haushalt des Anspruchsberechtigten sechs Wochen übersteigt. Dies kann auch bei entsprechend häufigen tageweisen Aufenthalten des Kindes der Fall sein.

Fundstelle(n):
BStBl 2005 II Seite 326
BB 2005 S. 370 Nr. 7
BFH/NV 2005 S. 415
BFH/NV 2005 S. 415 Nr. 3
BStBl II 2005 S. 326 Nr. 9
DB 2005 S. 373 Nr. 7
DStRE 2005 S. 340 Nr. 6
HFR 2005 S. 520
INF 2005 S. 204 Nr. 6
KÖSDI 2005 S. 14550 Nr. 3
NWB-Eilnachricht Nr. 32/2006 S. 2675
StB 2005 S. 83 Nr. 3
FAAAB-42569

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