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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - VI 266/2003

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2aEStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2bEStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2cEStG § 62 Abs. 1 Nr. 1 EStG § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1EStG § 32 Abs. 4 Satz 7EStG § 32 Abs. 4 Satz 8

Einkünfte aus Vollzeiterwerbstätigkeit des Kindes zwischen zwei Ausbildungsabschnitten nicht in die Einkünfteermittlung einzubeziehen

Leitsatz

Die Einkünfte des Kindes aus einer Vollzeiterwerbstätigkeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten sind für die Berechnung der Einkünftegrenze beim Kindergeld nicht zu berücksichtigen.

Fundstelle(n):
RAAAB-42685

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