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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 10 K 135/97

Streitig ist, ob Verluste aus Devisentermingeschäften Betriebsausgaben der Klägerin sind, oder als verdeckte Gewinnausschüttungen an den Alleingesellschafter und Geschäftsführer zu behandeln sind.

Fundstelle(n):
DStRE 2000 S. 642 Nr. 12
CAAAB-42813

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