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BFH Beschluss v. - III B 45/93

Tatbestand

Der beim Finanzgericht (FG) gestellte Antrag des Antragstellers und Beschwerdeführers (Antragsteller), "den Vollzug seiner Steuerschuld ab 1991 auszusetzen", blieb ohne Erfolg. Das FG ließ die Beschwerde nicht zu. Den Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe (PKH) für dieses Verfahren wies das FG zurück.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 334
BFH/NV 1994 S. 334 Nr. 5
MAAAB-42934

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