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BFH Beschluss v. - III S 6/95

Tatbestand

I. Der Kläger, Beschwerdeführer und Antragsteller (Antragsteller) war im Streitjahr verheiratet. Beide Ehegatten bezogen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Nach der gemeinsamen Einkommensteuererklärung für das Streitjahr erzielte die Ehefrau daneben negative gewerbliche Einkünfte. Das Gewerbe war auf den Namen der Ehefrau angemeldet worden.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1996 S. 500
BFH/NV 1996 S. 500 Nr. 6
KAAAB-42952

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