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BFH Urteil v. - I R 107/85

Tatbestand

I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) organisierte in den Jahren 1973 bis 1976 (Streitjahre) gegen Entgelt die Flucht von Bewohnern der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) in die Bundesrepublik Deutschland (Bundesrepublik). 1980 prüfte ein Steuerfahnder die steuerlichen Verhältnisse des Klägers. Der Fahnder vertrat die Ansicht, der Kläger habe als Fluchthelfer umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbracht und Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt. Die Höhe der Umsätze und Einkünfte aus Gewerbebetrieb schätzte der Fahnder.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1990 S. 646
BFH/NV 1990 S. 646 Nr. 10
UAAAB-42979

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