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BFH Urteil v. - IX R 257/87

Tatbestand

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) erwarb im Jahre 1980 zusammen mit seiner damaligen Ehefrau eine Eigentumswohnung zum Miteigentum zu je 1/2. Die Anschaffungskosten betrugen 398 698 DM. Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) gewährte den Eheleuten erhöhte Absetzungen nach § 7b des Einkommensteuergesetzes (EStG) für die Jahre 1980 bis 1983.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1992 S. 815
BFH/NV 1992 S. 815 Nr. 12
GAAAB-43049

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