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BFH Beschluss v. - V B 49/90

Tatbestand

I. Der Antragsteller und Beschwerdegegner (Antragsteller) beteiligte sich 1983 in Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) an der Bauherrengemeinschaft ... und errichtete in der aus sieben Gebäuden mit 286 Wohnungen (überwiegend möblierte Ein- und Zweizimmerwohnungen) bestehenden Wohnanlage in der Nähe mehrerer Behörden eine Eigentumswohnung. Er vermietete die Wohnung an die S-GmbH, diese vermietete sie an einen Endmieter.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1993 S. 61
BFH/NV 1993 S. 61 Nr. 1
QAAAB-43089

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