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BFH Beschluss v. - VII B 39/93

Tatbestand

I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Beschwerdeführer) ist Rechtsanwalt und führt in eigener Sache eine größere Zahl finanzgerichtlicher Prozesse, die in erster Instanz vor dem Finanzgericht (FG) Münster anhängig sind bzw. waren. Mit einer im August 1991 erhobenen Klage gegen den Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt --FA--), die beim FG unter dem Aktenzeichen ... geführt wird, begehrt er die isolierte Aufhebung einer Beschwerdeentscheidung der Beklagten und Beschwerdegegnerin (Oberfinanzdirektion --OFD--).

Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 886
BFH/NV 1994 S. 886 Nr. 12
FAAAB-43139

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