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BFH Beschluss v. - VIII R 14/94

Tatbestand

Gegen das klageabweisende Urteil des Finanzgerichts (FG) haben die Kläger und Revisionskläger (Kläger) durch die von ihnen bevollmächtigte X GmbH, Steuerberatungsgesellschaft mit Schreiben vom 6. Januar 1994, eingegangen am 10. Januar 1994, Revision eingelegt, ohne diese, wie angekündigt, bisher zu begründen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 817
BFH/NV 1994 S. 817 Nr. 11
BAAAB-43175

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