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BFH Urteil v. - VIII R 44/90

Tatbestand

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) lebte in Dänemark und verlegte seinen Wohnsitz mit Wirkung vom 15.September 1980 nach A/BRD.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1993 S. 31
BFH/NV 1993 S. 31 Nr. 1
GAAAB-43182

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