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BFH Beschluss v. - VII S 33-34/90

Tatbestand

Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) hat beim Finanzgericht (FG) Klage gegen die Ablehnung ihres Antrags auf Erlaß bzw. Stundung von Grunderwerbsteuer durch das Finanzamt (FA) erhoben und gleichzeitig die Einstellung der Zwangsvollstreckung im Wege der einstweiligen Anordnung beantragt. Für dieses Antragsverfahren beantragte sie die Gewährung von Prozeßkostenhilfe (PKH).

Fundstelle(n):
BFH/NV 1992 S. 263
BFH/NV 1992 S. 263 Nr. 4
XAAAB-43214

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