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BFH Urteil v. - V R 128-130/83

Tatbestand

I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) betrieb in den Streitjahren 1968 bis 1974 eine ...fabrikation. In den Umsatzsteuererklärungen für die Streitjahre machte der Kläger Vorsteuerbeträge aus Rechnungen einer Firma Z über Warenlieferungen geltend.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1990 S. 739
BFH/NV 1990 S. 739 Nr. 11
VAAAB-43232

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