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BFH Urteil v. - V R 98/85

Tatbestand

I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine Milchverwertungs-Genossenschaft, war Eigentümerin eines mit Meiereibetriebsgebäuden und einem Wohngebäude bebauten Grundstücks. Bis zur Stillegung dieses Meiereibetriebs im Jahre 1971 dienten die Betriebsgebäude Einlagerungszwecken; das Wohngebäude wurde noch anschließend von einem ehemaligen Betriebsleiter bewohnt.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1993 S. 55
BFH/NV 1993 S. 55 Nr. 1
WAAAB-43249

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