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BFH Beschluss v. - X B 56/04

Gesetze: FGO § 100 Abs. 1 Satz 4

Berechtigtes Interesse als Voraussetzung für die Zulässigkeit bei der Fortsetzungsfeststellungsklage und bei der allgemeinen Feststellungsklage

Fundstelle(n):
BFH/NV 2005 S. 714
IAAAB-43485

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